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In eigener Sache

Wettbewerb braucht keine unfaire Gerüchteküche

Die BS Bodensystem Deutschland GmbH und ihre Partnerin »Concrete Grinding (UK) Ltd. wehren sich gegen unzutreffende Behauptungen, die von einem marktbegleitenden Wettbewerber mit Vorliebe im Vorfeld von oder auch während Auftragsverhandlungen mit der Absicht uns zu benachteiligen in Umlauf gebracht werden.

Lesen Sie dazu hier das Statement der Concrete Grinding (UK) Ltd. über die wahren Sachverhalte. Sie können sich das Statement »hier auch als PDF  im Original in englischer Sprache herunterladen.

 

 

 

Concrete Grinding

 

27. September 2013

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben erfahren, dass Herr Hans Voet vom belgischen Unternehmen Alphaplan bvba gewisse Äusserungen in Bezug auf unser Unternehmen und der Beziehung zwischen unserem Unternehmen und seiner Person gemacht hat. Beziehungen zwischen ihm und Manfred Munz der BS Bodensysteme GmbH und der Leistungsfähigkeit unseres Laser Grinder®-Systems. Wir stehen dem Wettbewerb auf dem Markt keineswegs intolerant gegenüber, was wir jedoch nicht tolerieren können, sind irreführende Aussagen zu unserem Unternehmen von jemandem, der behauptet, unsere Geschäftsprozesse zu kennen, weil er in der Vergangenheit mit uns in der ein oder anderen Weise zusammengearbeitet hat. Diesbezüglich würde ich gerne die Gelegenheit nutzen, um Folgendes klarzustellen:

 

  1. Die Concrete Grinding Ltd. wurde 1989 mit dem Zweck gegründet, maßgeschneiderte Schleifdienstleistungen innerhalb geringster Toleranzen anzubieten.
  2. Von 1994 bis Ende 2003 haben Herr Hans Voet und die Concrete Grinding Ltd. gemeinsam ein Joint Venture in Form einer in Belgien ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Laser Grinder Europe bvba (LGE), geführt.
  3. Im Januar 2003 hat die Concrete Grinding Ltd. die Beendigung des Gemeinschaftsunternehmens mit Herrn Voet in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen des Joint Venture angekündigt. Grund dafür war ein Missverständnis zwischen den beiden Parteien.
  4. Zu keiner Zeit während des Bestehens des Gemeinschaftsunternehmens besaß Herr Hans Voet oder das Gemeinschaftsunternehmen einen Laser Grinder®, es bestand lediglich ein Leasingverhältnis zur Nutzung des Systems in bestimmten Gebieten und unter strikten Auflagen.
  5. Während des Bestehens des Gemeinschaftsunternehmens wurden alle Aufträge von ausgebildeten Fachkräften aus Großbritannien ausgeführt. Sämtliche Wartungsarbeiten, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten wurden von Technikern aus GB verrichtet. Während des Bestehens des Gemeinschaftsunternehmens hatten weder Herr Hans Voet, noch sein Unternehmen Alphaplan bvba technische Mitarbeiter beschäftigt. Soweit uns bekannt ist, beschäftigte Herr Voet zu dieser Zeit gar keine Mitarbeiter, mit Ausnahme seiner Ehefrau.
  6. Die Basis des Gemeinschaftsunternehmens bestand darin, dass Herr Voet sämtliche Verträge aushandelte. Diese Verträge wurden dann vom Gemeinschaftsunternehmen unterzeichnet. Die Kosten für die Durchführung der Arbeiten (Lohnkosten, Aufenthaltskosten, Betriebsstoffe und Nutzungsgebühren) wurden von der Concrete Grinding Ltd. in GB in Rechnung gestellt. Der auf der Bilanz aufgeführte Bruttogewinn wurde 50/50 aufgeteilt, nachdem ein prozentualer Betrag davon abgeführt wurde, um die laufenden Kosten des Gemeinschaftsunternehmens zu decken. Herr Hans Voet war nicht gewillt, Mitarbeiter für das Gemeinschaftsunternehmen anzustellen. Alle Kunden wurden entweder von Herrn Voet selbst oder von seinen unabhängigen Vermittlern akquiriert (nicht von Vertretern des Gemeinschaftsunternehmens).
  7. Zu dieser Zeit führte die BS Bodensysteme Deutschland GmbH, vertreten durch Herrn Manfred Munz, die Kundenakquise für Herrn Voet durch. Die BS Bodensysteme Deutschland GmbH handelte dabei unabhängig und stand zu keiner Zeit im Beschäftigungsverhältnis mit der LGE oder der Alphaplan bvba. Die BS Bodensysteme Deutschland GmbH akquirierte die Kunden in Deutschland unter eigenem Namen und führte die Arbeiten anschließend im Untervertragsverhältnis mit der LGE durch. Seitdem das Gemeinschaftsunternehmen von Hans Voet und der Concrete Grinding Ltd. 2003 aufgelöst wurde, führt Manfred Munz als alleiniger Beauftragter der Concrete Grinding Ltd. die Kundenakquise in Deutschland unter dem Firmennamen seines Unternehmens BS Bodensysteme Deutschland GmbH durch. Herr Manfred Munz hat zu keiner Zeit als Vertreter für die oder im Beschäftigungsverhältnis mit der Alphaplan bvba gehandelt.
  8. Die exklusiven Einsatzgebiete der LGE waren Deutschland, Belgien und die Niederlande. Arbeiten außerhalb dieser Gebiete durften nur mit Genehmigung der Concrete Grinding Ltd. durchgeführt werden.
  9. Der Laser Grinder® wurde 1991 von den Herren Kevin Dare und James Beckett entworfen und patentiert. Herr Hans Voet war in keinster Weise an der Entwicklung des Laser Grinder® beteiligt – weder finanziell, noch technisch.
  10. Die Concrete Grinding Ltd. hat das Laser Grinder®-System in den vergangenen 20 Jahren erfolgreich bei tausenden zufriedenen Kunden auf hunderttausenden laufenden Metern auf allen 5 Kontinenten eingesetzt. Wir haben vor Kurzem unseren jüngsten Laser Grinder® entwickelt – den XPT. Seit der Auflösung des Gemeinschaftsunternehmens mit Herrn Voet wurden viele neue Maschinen gebaut.
  11. Der Laser Grinder® ist speziell für den Einsatz in schmalen Lagergängen vorgesehen und wurde entsprechend konzipiert, sodass Führungsschienen nicht abgebaut und Lagerbestände nicht ausgeräumt werden müssen. Bei diesem System liegen keine Leitungen oder Kabel im Gang herum und stören den Betriebsablauf. Laser Grinder® ist keine Maschine, die aus einem hochspezialisierten Gerät mit beschränkten Einsatzmöglichkeiten hervorgegangen ist.
  12. Alle Facharbeiter, die den Laser Grinder® bedienen, sind direkte Angestellte der Concrete Grinding Ltd. und wurden im Umgang mit dem Laser Grinder® und im Hinblick auf das Einsatzumfeld eingehend geschult. Die Schulungsmaßnahmen werden von der CITB überprüft, die Facharbeiter verfügen alle über CSCS-Karten als Nachweis ihrer Qualifikation und für die Sicherheit vor Ort, sind alle in Besitz eines Gabelstaplerscheins, können alle ein Zertifikat für den Umgang mit Schleifscheiben vorweisen und sind haftpflicht- sowie arbeitgeberhaftpflichtversichert. Unterstützt werden sie von unserem Service-Team, das in unserem Haus in GB direkt angestellt und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar ist, um Anrufe entgegenzunehmen oder kurzfristig bei Problemen einzuspringen, um Ausfallzeiten möglichst kurz zu halten.

 

Sollte Herr Voet sein Geschäft heute genauso führen wie zu Zeiten des Joint Venture mit der Concrete Grinding Ltd., dann würde ich mir wirklich die Frage stellen, wer eigentlich die Arbeiten ausführt, wem die Maschinen gehören, wer der Arbeitgeber der Maschinisten ist und wer letzten Endes zur Verantwortung gezogen wird, wenn es ein Problem gibt. Eine Lösung wäre es, die finanzielle Lage von einem solchen Unternehmen zu überprüfen und sich des Gesamtwerts und Versicherungsschutzes dieses Unternehmens zu versichern.

Wenn Sie den Inhalt dieses Schreibens besprechen möchten, dann können Sie sich gern an mich wenden.

Beste Grüße

Kevin Dare

Geschäftsführer – Concrete Grinding Ltd. Vorsitzender der CoGri Group of Companies

www.concrete-grinding.com
www.cogrigroup.com

P.S. Wir haben keinerlei Einwände, wenn dieses Schreiben an Herrn Hans Voet weitergeleitet wird, damit er es entsprechend kommentieren kann. Sollte er der Meinung sein, dass die obigen Aussagen schlichtweg falsch sind, dann steht ihm frei, gerichtlich gegen unser Unternehmen vorzugehen. Dennoch wäre ich sehr dankbar, über mündliche, vorzugsweise jedoch schriftliche Aussagen vonseiten Herrn Voets, die Unwahrheiten oder üble Nachrede bezüglich unseres Unternehmens enthalten, informiert zu werden.

Kontakt

BS Bodensysteme Deutschland GmbH


Sielenwangstraße 21
73344 Gruibingen

Tel:  +49 (0)7335 921521
Fax: +49 (0)7335 921523
info@bs-bodensysteme.de


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